Für die Nutzung der Software Train-IQ · Stand: Juli 2026
Betreiber: DI (FH) Alexander Kausl, Gerichtsäcker 6, 6094 Axams („wir“, „Betreiber“). Kontakt: support@trainiq-app.com.
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Train-IQ“ (Web-App, „Train-IQ Players“, Platz-Modus) zwischen dem Betreiber und dem Kunden (Verein, Trainerin/Trainer oder sonstige Organisation). Sie gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern; zwingende Verbraucherrechte (insbesondere nach KSchG und FAGG) bleiben unberührt. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
(1) Train-IQ ist eine cloudbasierte Software zur Planung, Durchführung und Auswertung von Fußballtraining. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website.
(2) Der konkrete Umfang richtet sich nach dem gewählten Plan (Team- und Trainer-Kontingente, Module, KI-Kontingent).
(3) KI-gestützte Funktionen erzeugen automatisch generierte Vorschläge (z. B. Trainingsentwürfe); sie sind Hilfsmittel, deren Ergebnisse der Kunde vor Verwendung fachlich prüft.
Neue Organisationen erhalten eine kostenlose Testphase (14 Tage). Sie endet automatisch und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über; danach ist der Zugang lesend, die Daten bleiben erhalten.
(1) Der Nutzungsvertrag über die Testphase kommt mit der Registrierung zustande.
(2) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Planwahl-Bereich einen Plan bucht und den Bezahlvorgang über unseren Zahlungsdienstleister Stripe abschließt, oder wenn der Betreiber auf Anfrage einen Plan freischaltet.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise; alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt über Stripe (verfügbare Zahlungsarten laut Checkout); Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(3) Soweit ein Plan nach der Zahl der Trainer-Zugänge (Sitze) abgerechnet wird, richtet sich das Entgelt nach dieser Zahl; erhöht sich die Sitzzahl während der Laufzeit, erhöht sich das Entgelt anteilig ab dem Zeitpunkt der Erhöhung, bei Verringerung entsprechend zur nächsten Abrechnungsperiode.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Betreiber nach Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen den Zugang auf Lesen beschränken; die Daten bleiben erhalten.
Einmalig kaufbare Token-Guthaben erweitern das monatliche KI-Kontingent. Das Guthaben verfällt nicht und wird nach dem jeweiligen Monatskontingent verbraucht; es ist an die Organisation gebunden und nicht übertragbar oder auszahlbar.
(1) Monatspläne verlängern sich jeweils um einen Monat und sind jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar; Jahrespläne verlängern sich um ein Jahr und sind zum Ende des Vorauszahlungszeitraums kündbar.
(2) Die Kündigung erfolgt bequem im Kundenportal („Abo verwalten“) oder per E-Mail an support@trainiq-app.com.
(3) Nach Vertragsende bleibt der Zugang lesend; § 10 gilt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für Aktivitäten unter seinen Konten verantwortlich.
(2) Der Kunde pflegt nur Daten ein, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist; für personenbezogene Daten von Spielerinnen und Spielern (insbesondere Minderjährigen) holt der Kunde die erforderlichen Informationen und Einwilligungen nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 11) ein.
(3) Keine rechtswidrigen Inhalte; keine Überlassung des Zugangs an Dritte außerhalb der lizenzierten Sitze.
(1) Der Betreiber erbringt die Leistung mit angemessener Sorgfalt, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit; Wartungsfenster und Störungen externer Anbieter sind möglich. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (insbesondere nach dem VGG) bleiben unberührt.
(2) Der Betreiber darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt; wesentliche Einschränkungen kostenpflichtiger Kernfunktionen werden angekündigt.
(3) Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden angekündigt und gelten nur für künftige Abrechnungsperioden. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden kostenlos kündigen; eine Erhöhung des Entgelts für die vertragliche Kernleistung gilt nicht ohne Zustimmung des Kunden als angenommen.
(1) Die Vereinsdaten bleiben nach Vertragsende zunächst erhalten (Lesezugriff).
(2) Auf Wunsch stellt der Betreiber einen Export der Organisationsdaten bereit (JSON).
(3) Auf Verlangen des Kunden — oder nach 24 Monaten Inaktivität nach Vertragsende mit vorheriger Ankündigung — werden die Organisationsdaten gelöscht. Daten in Sicherungskopien werden spätestens im Rahmen des üblichen Backup-Zyklus überschrieben.
Für personenbezogene Daten, die der Kunde in Train-IQ verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Betreiber Auftragsverarbeiter; die Parteien schließen den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
(2) Gegenüber Unternehmern haftet der Betreiber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden), entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regeln.
(3) Die KI-gestützten Funktionen erzeugen automatisch generierte Vorschläge, die keine fachliche Prüfung durch die Trainerin/den Trainer ersetzen; über die gesetzliche Haftung hinaus wird für darauf beruhende Entscheidungen des Kunden nicht gehaftet.
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Geringfügige oder für den Kunden ausschließlich vorteilhafte Anpassungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum Wirksamwerden widerspricht; auf dieses Widerspruchsrecht und die Bedeutung seines Schweigens weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden; wird sie nicht erteilt, können beide Seiten zum Wirksamwerden kündigen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben zwingende Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Innsbruck. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.